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UNSERE FORDERUNGEN

1. AUFNAHME DER SCHWEREN STRAFTAT „FEMINIZID“ IN DAS STRAFGESETZBUCH UND IN DIE oeFFENTLICHE SPRACHE!

Wir fordern die Klassifizierung von Feminiziden als geschlechtsspezifische Gewalt und geschlechtsspezifische Form von Mord. Wir fordern den Staat auf, eine korrekte Benennung dieser Taten mit dem Begriff „Feminizid“ in die Rechtsprechung und in alle institutionellen Vorgänge zu übernehmen. Wir fordern weiterhin die Aufnahme von Feminiziden als schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit und geächtete Kriegswaffe in die Genfer Konvention.

2. UMFASSENDE PRAEVENTION GESCHLECHTSSPEZIFISCHER GEWALT UNTER BETEILIGUNG DES STAATES UND DER ZIVILGESELLSCHAFT!

Wir fordern die Einführung einer Politik zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt, die Bildungspläne zum Thema Geschlecht und Geschlechterverhältnisse enthält. Dazu gehört die Aufstockung der finanziellen Förderung von Präventionsprogrammen an Kitas, Schulen, anderen Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Raum, um strukturelle und geschlechterbasierte Macht- und Gewaltverhältnisse zu thematisieren und Raum für Auseinandersetzung zu schaffen. Des Weiteren fordern wir die professionelle Schulung und Beschäftigung entsprechenden Personals.

3. AUFSTOCKUNG VON RESSOURCEN FUER DIE BEGLEITUNG UND BERATUNG FUER MAEDCHEN, FRAUEN, LESBEN, INTER, NICHT-BINAERE MENSCHEN UND TRANS PERSONEN, DIE VON GEWALT BETROFFENEN SIND!

Wir fordern die Aufstockung der öffentlichen Gelder und Ressourcen für Zufluchtsorte, wie Frauenhäuser, Wohnungen und Beratungsstellen für Mädchen, Frauen, Lesben, Inter, nicht-binäre Menschen und trans Personen, die Gewalt erleben oder erlebt haben. Wir unterstützen die Forderung der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser nach einer einzelfallunabhängigen und bundeseinheitlichen Finanzierung sowie einem Frauenhausfinanzierungsgesetz. Zufluchtsorte müssen auch für Inter, trans und jene Personen geschaffen werden, die sich außerhalb des binären Geschlechtersystems verorten. Wir fordern die Bereitstellung von zusätzlichen Geldern, um weitere Einrichtungen und Notruf-Hotlines zu schaffen, sowie eine sachkundige Begleitung der Hinterbliebenen.

4. ANERKENNUNG VON GESCHLECHTSSPEZIFISCHER GEWALT ALS GRUND FueR FLUCHT UND MIGRATION UND DIE AUSSTELLUNG EINES BEDINGUNGSLOSEN AUFENTHALTSTITELS ALS KONSEQUENZ!

Wir fordern sichere Fluchtwege und ein Ende des EU­Grenzregimes. Wir fordern die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund. Wir fordern Personal mit Gender­ Kompetenzen, in den für den Empfang und die Bearbeitung von Asylanträgen zuständigen Einrich­ tungen. Wir fordern, dass der besondere Schutz von geflüchteten Frauen, Mädchen, Lesben, Inter, nicht­binären Menschen und trans Personen durch entsprechende Aufstockung und Ausstattung der Zufluchtsorte und Beratungsstellen gesichert wird. Der bedingungslose Zugang zu medizini­ scher Versorgung, zu Verhütungsmitteln, Hygieneartikeln und Schwangerschaftsabbrüchen muss unabhängig vom Aufenthaltstitel für alle Menschen gewährleistet sein.

5. TRANSFORMATIVE WEGE IM UMGANG MIT PATRIARCHALER GEWALT!

Wir fordern, dass keine weiteren Gelder für Polizei und Justiz bereitgestellt werden, sondern für gemeindebasierte Gerechtigkeitsinitiativen, soziale Infrastruktur, Bildung und zivilgesellschaftliche Projekte, die u.a. Präventions­ und Bildungsprojekte zu Gendergerechtigkeit und Unterstützung von Betroffenen und Überlebenden patriarchaler Gewalt anbieten. Als weiteren Zwischenschritt hin zu einer communitybasierten Verantwortungsübernahme in Gewaltfällen sehen wir die Einrichtung von Beschwerdestellen als sinnvoll an, welche unabhängig von Polizei und Justiz arbeiten und existieren.

6. ERFASSUNG, SYSTEMATISIERUNG, ANALYSE UND VERBREITUNG KLARER STATISTISCHER DATEN ZU GESCHLECHTSSPEZIFISCHER GEWALT DURCH UNABHaeNGIGE STELLEN!

Wir fordern transparente Statistiken und verbindliche Ressourcen als Arbeitsgrundlage für alle, die sich für die Vorbeugung und Wiedergutmachung von Schäden durch sexualisierte Gewalt einset­ zen. Diese Statistiken müssen durch unabhängige Stellen und unter Einbeziehung von Betroffenen und Überlebenden erarbeitet, erhoben, analysiert und verbreitet werden. Die Statistiken sollen sich auf feministische Arbeiten, Analysen und Berichte beziehen, die sich mit diesen Gewaltverhältnis­ sen weltweit seit Jahrzehnten auseinandersetzen. Für diese Arbeiten müssen den unabhängigen Stellen verbindlich finanzielle Ressourcen zugestanden werden.

7. VERBINDLICHE VERFAHRENSWEISEN FueR DIE BERICHTERSTATTUNG ueBER GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT!

Wir fordern, dass Feminizide immer als solche, und somit als schwere Verbrechen, benannt wer­ den. Wir fordern, dass Begriffe wie „Familiendrama“ oder „Eifersuchtstat“ aus der Be­richterstattung verschwinden, ebenso wie rassistische, schuldverschiebende oder reviktimisieren­ de Einordnungen der Taten. Wir fordern eine gerechte Berichterstattung bei allen Feminiziden, egal woher Betroffene und Täter stammen.

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